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1. Die neuere Zeit - S. 213

1872 - Paderborn : Schöningh
— 213 1792 beginnend, ward statt der christlichen eingeführt. Die Monate erhielten andere Namen und wurden nach Aufhebung des Sonntags in drei Dekaden eingetheilt. Die Kirchen wurden geplündert, und mit dem Heiligsten ward frecher Spott getrieben. Der Wahn erreichte seine höchste Höhe, als auf Heberte Vorschlag der Cultus der Vernunft eingesetzt wurde. Gegen dieses Unwesen trat der mit Rousseauschen Ideen genährte Robespierre auf, der sich gern als den Tugendhelden darstellte. Es gelang ihm die extreme, hauptsächlich im Gemeinderath vertretene Partei durch die gemäßigteren, an deren Spitze Danton stand, zu stürzen. Zuerst brachte er Hebert und seinen Anhang unter das Fallbeil. Dann wandte er sich, um im Convent eine unbeschränkte Oberherrschaft zu behaupten und einen blutigen Beweis zu liefern, dass selbst die Gemässigten (Indulgente) im Schosse der Versammlung nicht geschont würden, gegen seinen mächtigsten Nebenbuhler Danton und klagte ihn an sich im Kriege in Belgien durch Erpressungen auf Kosten des Staates bereichert zu haben. Vergebens vertheidigte sich der Angeklagte mit seiner schrecklichen Donnerstimme ; er wurde verurtheilt und auf das Schaffot geführt (April. 1794). Mit ihm starb auch Camille Desmoulins, welcher Robespierres Zorn durch eine Vergleichung desselben mit Tiberius gereizt hatte. Seitdem stand Robespierre als unbeschränkter Dictator an der Spitze der Republik (1. April — 27. Juli 1794). Er liess, um sich ein gewisses moralisches Ansehn zu geben, feierlich den Glauben an das Dasein Gottes und die Unsterblichkeit der Seele bekennen, machte sich aber beim Feste des höchsten Wesens in seiner Rolle als Oberpriester durch seine Eitelkeit lächerlich. Als er dann den Bereich der todeswürdigen Verbrechen noch weiter ausdehnte und bei Todesurtheilen das Zeugenverhör für überflüssig erklärte, fürchteten seine Feinde, dass es damit auf ihr Verderben abgesehen sei und beschlossen dem furchtbaren Dictator zuvorzukommen. Mehrere Mitglieder des Bergs setzten ihn nebst Henriot, dem Befehlshaber der Nationalgarde, und noch 20 Anhängern in Anklagestand. Er wurde zwar von seinem Anhange wieder aus dem Gefängnisse befreit und auf das Stadthaus gebracht, hier aber von Barras mit Hülfe der Nationalgarde von neuem

2. Die neuere Zeit - S. 186

1872 - Paderborn : Schöningh
— 186 — Am Ende seiner Regierung führte Kaiser Joseph in Verbindung mit Russland einen Krieg gegen die Türkei (1788— 1792). Krank und verbittert über das Fehlschlagen seiner in Ungarn vorgenommenen Reformen kehrte er aus dem Feldzuge zurück und starb 1790. Gingen auch seine vielfachen Neuerungen aus einem aufrichtigen Streben für das Wohl seiner Völker hervor, so erscheinen doch auch manche derselben, da sie ohne Grund gegen geheiligte Rechte und Gebräuche anstiessen, als ein eigenwilliges Gelüste des Herrschers. 3. Russland. Hier kam im Jahre 1762 (5. Jan.) mit Peter Iii., einem Schwestersohne der Kaiserin Elisabeth, das Haus Holstein-Gottorp auf den Thron. Ein Bewunderer Friedrichs des Grossen wollte er durch mancherlei Reformen sein Reich umgestalten, verletzte aber durch seine offene Verachtung altrussischen Wesens den Adel und die Geistlichkeit. Daher gelang es seiner Gemahlin Katharina, welche er stets misshandelt und endlich auf den Peterhof verbannt hatte, das Heer für sich zu gewinnen. Sie liess sich als Kaiserin ausrufen und ihren Gemahl ins Gefängniss werfen, wo er von ihrem Günstling Alexis Orlow erdrosselt wurde. Katharina Ii., 1762—1796, verfolgte einen doppelten Plan. Sie erhob durch Gebietserweiterung in Polen und in der Türkei Russland in einem höheren Sinne zu einer europäischen Grossmacht, als dieses Peter d. Gr. vermocht hatte, und verbreitete die bereits von diesem eingeführte europäische Kultur, ohne jedoch das eigenartige russische Wesen vollständig zu verdrängen. Ihre Kriege: 1. Die erste Theilung Polens, 1772. In Polen war auf August Ii., den Starken (1696—1733), sein Sohn August Iii. (1733—1763) gefolgt, welcher ebenso wenig als seine Vorgänger den alten Glanz der polnischen Krone wiederherzustellen vermochte. Die Verwirrung der polnischen Adelsrepublik benutzte Katharina ll., um die Grenzen Russlands immer weiter gegen das kultivirte Europa vorzuschieben. Sie schloss daher ein Bündniss mit Preussen, wonach das liberum Veto und die Freiheit der Königswahl aufrecht erhalten werden sollte und setzte dann die Wahl ihres Günstlings Stanislaus Poniatowski , eines Mannes von

3. Das Alterthum - S. 9

1874 - Paderborn : Schöningh
- 9 — Agrippa zur Stadt gezogen. Die ganze Stadt hatte 1% Meile im Umfange und zu Christi Zeiten etwa 150,000 Einwohner. Oestlich von der Stadt, durch den Kidronfluss und das Thal Josaphat von ihr getrennt, liegt der Oelberg, im S. das Thal Ben Hinnom oder Gehenna, im W. das Thal des Gihons, welcher sich in den Kidron ergiesst. Im S.o. lag der Quellteich Silo ah, welcher aber so wenig Wasser lieferte, dass schon in uralter Zeit eine, noch heute vorhandene Wasserleitung von Bethlehem aus nach der Stadt angelegt wurde. d. Peraea, das Land östlich vom Jordan, war ohne bedeutende Städte. Palästina, obwohl inmitten der wichtigsten Kulturvölker des Ostens, der Phönizier, Assyrer und Babylonier gelegen, war doch von ihnen durch die rauhen Gebirge im Osten und Westen des Jordanthals und im Süden durch eine Wüste abgetrennt. In dieser Abgeschiedenheit von den heidnischen Nachbarn konnte das Volk der Israeliten am besten seine hohe Bestimmung, der Träger der göttlichen Offenbarung zu werden, erfüllen. Die Geschichte der Israeliteil. Vorgeschichtliche Zustände.*) §. 5. Die Mosaische Genesis, das älteste aller Geschichtswerke, lehrt die Abstammung der Menschheit von einem Menschenpaare. Mehrere Familien bildeten allmählich einen Stamm, in dem das Oberhaupt der ältesten Familie, der Patriarch, eine gewisse, nicht durch Gesetze, sondern durch das Herkommen geheiligte, obrigkeitliche Würde erhielt. Der zehnte in der Reihe dieser Stammväter oder Patriarchen war Noah, welcher bei der Sündfluth wunderbar gerettet wurde. Von seinen Söhnen Sem, Cham und Japhet lässt die mosaische Ueberlieferung die spätere Menschheit abstammen. Der zehnte Patriarch nach Noah war Thar ah, welcher von dem chal-däischen Ur im S. der armenischen Berge nach Har an in Mesopotamien übersiedelte. Sein Sohn Abraham zog über den Euphrat nach Kanaan und wohnte bei Bethel. Abrahams Nachkommen, welche ihre aramäische Muttersprache mit der *) Eine schöne Uebersicht über die vorgeschichtliche Zeit s. bei Löbell, Weltgesch. in Umrissen. Bd. 1.

4. Das Alterthum - S. 25

1874 - Paderborn : Schöningh
Kultur der Israeliten. §. 13. 1. Die Religion. Während alle heidnischen Religionen eine Urmaterie annehmen, aus der die Götter hervorgehen, und den heidnischen Göttern immer etwas Materielles anhaftet, erfasste das Judenthum den Glauben an einen rein geistigen Gott, der die Welt aus dem Nichts ins Dasein gerufen hat. Durch besondere göttliche Fürsorge wurden die Israeliten in dem Glauben an diesen ausserweltlichen Gott erhalten, während alle ihre Nachbarvölker der gröbsten Abgötterei huldigten. Freilich blieb auch bei ihnen der heidnische Götzendienst nicht ganz ohne Nachahmung, und namentlich forderte das Eindringen des blutigen phönizischen Baal- und des sinnlichen Ascheradienstes den kräftigsten Widerstand der Propheten heraus. Doch je schwächer das Reich wurde, desto mehr schloss es sich an den einen Gott an, welcher gewisser-massen als mit der Nation verbunden, als der Gott des auserwählten Volkes gedacht wurde. a. Die Opfer. Da das Opfer eine Entäusserung des Besitzes zur Ehre Gottes sein sollte, so durften bei blutigen Opfern nur Hausthiere, wie Rinder, Schafe, Ziegen dargebracht werden. Die Aermeren brachten jedoch auch Tauben dar. Die unblutigen Opfer bestanden aus Weihrauch, Brod und Wein. Die Speisegesetze waren sehr ausgedehnt, und namentlich war der Genuss und das Opfer von Schweinen und allen denjenigen Thieren verboten, welche bei dem Cultus der benachbarten Phönizier beliebt waren. Die öfteren Reinigungen, schon durch die Natur des südlichen Himmelsstriches geboten, erhielten durch das Gesetz noch eine besondere sinnbildliche Beziehung auf die Reinheit der Seele. b. Die Feste. Die vier grossen religiösen Feste hatten ursprünglich eine Beziehung zum Landleben, erhielten aber später durch die Erinnerung an die wichtigsten Begebenheiten aus dem Leben des Volkes eine höhere Bedeutung. 1. Das Passah- oder Frühlingsfest diente zur Erinnerung an den Auszug aus Aegypten. 2. Das Erntefest wurde 50 Tage nach dem Anfang des Passah gefeiert und daher später nach dem griechischen Namen {nevt^xoarr^ Pfingsten genannt. 3. Das

5. Das Alterthum - S. 26

1874 - Paderborn : Schöningh
— 2(> — Laubhüttenfest oder das Fest der Wein- und Obstlese erinnerte an die Zeit der Wanderung in der Wüste und an das Wohnen unter Nomadenzelten. Es wurde vom 15. bis 21. des siebenten Monats gefeiert. 4. Der Yersöhnungstag, am 10. des siebenten Monats gefeiert, hatte eine von diesen Festen verschiedene Bedeutung. An diesem Tage fastete das ganze Volk; der Hohepriester brachte einen Bock als allgemeines Sühnopfer dar und betrat das Allerheiligste des Tempels. 2. Die Verfassung. Diese war in den beiden letzten Zeiträumen eine gemässigt theokratische. Dabei lag die Anschauung zu Grunde, dass alles Land und Volk unmittelbares Eigenthum Jehovahs sei. Der Stellvertreter Jehovahs und der Vermittler zwischen ihm und dem Volke war der Hohepriester. Doch war in dem letzten Zeiträume die Macht des Hohenpriesters durch die Könige beschränkt. Ja manche Könige stellten sich geradezu in Gegensatz zu der priesterlichen Macht, und endlich artete das Königthum vollends in Despotie aus. Während sonst mit einer Theokratie gewöhnlich eine Kasten-eintheilung des Volkes in Verbindung stand, indem der Sohn eines Kriegers, Priesters, Ackerbauers wieder in den Stand des Vaters eintreten musste, gab es bei den Israeliten nur einen geschlossenen Stand, die Priesterschaft. — Aus dem Grundsätze, dass alles Land Jehovah gehöre, entwickelte sich das eigenthümliche Gesetz, dass nach Ablauf eines Jubeljahres oder nach siebenmal sieben Jahren alles Land seinem früheren Eigenthümer wieder zugestellt und der frühere Besitzstand wieder erneuert werden sollte. Indess wurde dieses schwierig durchzuführende Gesetz in der späteren Zeit nur hinsichtlich der Schulden beobachtet, so dass also nach 49 Jahren die Ansprüche des Gläubigers aufhörten. Das Mosaische Gesetz zeichnet sich durch viele menschenfreundliche Satzungen aus; es gebietet milde Schonung der Wittwen, der Waisen und der Armen. Vielweiberei und Blutrache konnte das Gesetz, da sie schon zu fest im Volke gewurzelt waren, nur durch gewisse Bestimmungen einschränken, nicht ganz verbannen. 3. Wissenschaft und Kunst. Die jüdische Literatur ist in den h. Schriften des alten Testaments niedergelegt. Der beständige Mittelpunkt derselben ist Jehovah, wie er theils

6. Das Alterthum - S. 50

1874 - Paderborn : Schöningh
— 50 — in vier siebentägige Wochen eingetheilt, und jeder Wochentag war einem Planeten, der Sonnabend als der erste Tag der Woche dem Saturn, dem Stern des Bel, geweiht. Die Erschaffung der Welt und des menschlichen Geschlechts wurde dem Bel zugeschrieben. Um den Menschen zu schaffen, schneidet sich der Gott selbst das Haupt ab. Sein Blut mischen die niedern Götter mit Erde und formen den Menschen. Der Gott hat sich, nachdem er die Schöpfung vollbracht hat, ganz in die Natur aufgelöst. Unter dem ersten Urvater der Menschen (Alorus) entstieg dem Meere der Fischmensch Oannes, welcher ihnen die Götterverehrung, die Schrift, die Gesetzgebung und überhaupt die Anfänge alle* Kultur mittheilte, eine Sage, welche darauf hinzudeuten scheint, dass die Babylonier ihre Kultur durch eine Einwanderung von der See her erhielten. Der zehnte Stammvater war Xisuthrus, unter dem die grosse Fluth eintrat. Seine Persönlichkeit und die ganze Schilderung der Fluth hat eine auffallende Aehnlichkeit mit Noah und der hebräischen Ueberlieferung, und es ist kein Zweifel, dass die Babylonier diese Erinnerung aus der gemeinsamen Heimath des Menschengeschlechtes bewahrt haben. — Die Religion der Assyrier war der babylonischen verwandt, nur dass sie von den Nachbarvölkern, den Syrern und Philistern, mehrere Gottheiten aufnahmen. 2. Die Verfassung. Die babylonische Verfassung war eine unvollkommen ausgebildete Theokratie. Es gab nur einen geschlossenen Stand, die Priesterkaste, zu der die Chaldäer gehörten. Das Priesterthum und die priesterliche Wissenschaft erbten vom Vater auf den Sohn. Wenngleich die Macht der Priester anfangs sehr gross war, so übten doch die Könige später in dem neubabylonischen Reiche, wie wir aus der biblischen Darstellung der Regierungsweise des Nebucadnezar ersehen, eine unumschränkte Herrschaft aus. — In Assyrien nahm der König zugleich die Stelle des Oberpriesters ein. Auf den Bildwerken des wieder ausgegrabenen Ninive erblicken wir den König, wie er von den Priestern umgeben das Opfer für den Staat darbringt. 3. Der Handel. Babylon, durch seine günstige Lage inmitten eines fruchtbaren Landes an einem schiffbaren Strome

7. Das Alterthum - S. 73

1874 - Paderborn : Schöningh
— 73 — Ackerbauer, Handwerker und Kaufleute, welche von ihrem Lande oder Gewerbe eine hohe Steuer zum Unterhalte des Königs zahlen mussten. 4. Die Sudra oder die unterworfene Bevölkerung des Landes, welche kein Grundeigenthum erwerben durfte und auf den Höfen der Arier als Knechte diente. Ein Theil der Urbevölkerung, welcher sich in das Dekan zurückgezogen hatte und erst nach langem Widerstande mit Gewalt bezwungen wurde, ward unter dem Namen der Paria eine vollständig verachtete Menschenklasse. Jede Berührung mit einem Paria entheiligt den freien Inder; Speisen und Getränke, nur von seinem Schatten betroffen, gelten als unrein. 2. Die Religion. Ursprünglich verehrten die Inder die Naturkräfte; der blaue Himmel, der Blitz, Donner, Regen und Wind wurden vergöttert. Aber schon früh erkannten die Priester die Einheit der göttlichen Kraft. Aus dem Gotte Brahma entstand als Ausfluss seines Wesens die Welt, welche nicht durch das Schöpferwort geschaffen, selbst ein Theil Gottes ist. Indess nicht in allen Gegenden war die Auffassung des obersten Gottes dieselbe. Im Gangesthal wurde der Gott als Vischnu, im Industhal als Qiva verehrt. Die Priester verschmolzen diese Götter und erklärten Brahma als den Schöpfer, Vischnu als den Erhalter der Welt und Qiva als den Zerstörer, welcher aus der Vernichtung neues Leben schafft. Die drei göttlichen Wesen wurden zusammen in dem dreigestaltigen Gotte Trimurti verehrt. Daneben schuf sich die lebhafte Einbildungskraft des Inders, welche die ganze Natur als den Ausfluss Brahmas vergötterte, eine Menge Götter niederen Ranges. So entstand allmählich ein vollständiger Pantheismus. Seelenwanderung. Der Glaube an die Unsterblichkeit der Seele entwickelte sich bei dem Inder zu der Lehre von der Seelenwanderung. Jeder, der in Sünden stirbt, muss durch eine Wiedergeburt eine lange Stufenreihe des Daseins in verschiedenen Gestalten, selbst als Thier oder Pflanze durchlaufen, bis er endlich aus der Besonderheit des irdischen Lebens in Brahma als die gestaltlose Allgemeinheit zurückkehi r. Wer dieser Wanderung und der Wiedergeburt entgehen will, der muss sich in die Einsamkeit zurückziehen und durch

8. Das Alterthum - S. 118

1874 - Paderborn : Schöningh
— 118 — 5. Apollo und Artemis, die Kinder des Zeus und der Leto (vom St. ka&, die Verborgene, Dunkele). Beide sind Lichtgottheiten und tragen als Symbole Bogen und Pfeile, welche sinnbildlich die Lichtstrahlen darstellen, a) Apollo ist der Gott des reinen Himmelslichtes und führt als solcher den Namen Phöbus (<poißog, heil, leuchtend). Auf einem mit Schwänen bespannten Wagen fährt er durch die lichten Höhen. Der Gott der Reinheit war zugleich ein Gott der Sühne, der von seinem silbernen Bogen Seuchen und Krankheiten sendet {aqyvqoxo^og, ixarrjßoxog), aber auch die Uebel wieder entfernt (al^(xaxog). Als Gott der Reinheit hält er auch das Gebot der sittlichen Weltordnung bei den Menschen aufrecht; daher erscheint er im Götterrathe immer auf der Seite des Zeus, b) Da er der Gott des klaren, reinigenden Lichtes ist, so ist er es auch, der die Nebeldünste aus den Tiefen aufsteigen lässt und da diese Dünste der Tiefe an einigen Orten des vulkanischen Landes eine betäubende Kraft hatten, so ist Apollo auch Gott der Begeisterung und Weissagung. Er ist der orakelgebende Gott, welcher seinen Sitz zu Delphi hat, wo er in einem Thale des Parnassus den Drachen Pytho, das Bild der regellosen Ueberschwemmung der Gewässer im Thale (oder des Forschungstriebes vom St. nv&. ?), erschlagen hat. c) Seher- und Dichtergabe waren im Alterthum verwandte Begriffe; daher war Apollo auch Gott der Dichtkunst und Führer der Musen. In den bildlichen Darstellungen erscheint er theils als Musagetes in dem wallenden Gewände eines Citharöden, mit der Lyra in den Händen, theils unbekleidet mit lockigem Haar und klarem, scharfem Blick, der dem sichertreffenden Pfeile in die Ferne nachschaut. Von den Bäumen war ihm der Lorbeer heilig. — Die Hauptsitze des Apollocultus waren Delphi und die Insel Delos, der Geburtsort des Gottes. Seine Verehrung verbreitete sich zugleich mit der Ausbreitung des Hellenenthums und besonders des dorischen Stammes; er kann gewissermassen als der eigentlich hellenische Gott aufgefasst werden. 6. Artemis stellte wahrscheinlich ursprünglich die Dämmerung dar, welche der Nacht vorhergeht und folgt, a) Da in der Dämmerung das Wild am rührigsten ist, so wurde die „pfeilfrohe“ Göttin (loxsoaqa) als Beschützerin des Waidwerks

9. Das Alterthum - S. 124

1874 - Paderborn : Schöningh
'des Schicksals den Menschen das Geschick ab; aber er ist selbst nicht Herr über die Moira. Die Götter sind sogar von den Menschen nicht wesentlich unterschieden; sie bedürfen der Nahrung, wenn sie auch Nektar und Ambrosia (von a — ßgorog) gemessen; sie sind dem körperlichen Schmerz und menschlichen Leidenschaften unterworfen. Freilich dachten die Erleuchteteren würdiger über die Gottheit, aber nach der Darstellung des Homer und in der Vorstellung der Menge erscheinen die Götter nicht immer als gut, wohlthätig und liebreich. Die Ate tritt sogar geradezu als eine übelwollende Göttin auf, welche den Sinn der Menschen bethört und sie in Sünde und Elend stürzt. Der Glaube an die Unsterblichkeit der Seele war allgemein im Volke verbreitet. Die Seelen der Guten gelangten nach dem Tode in das Elysium, auf die Inseln der Seligen, die Bösen in den Tartaros. Das jenseitige Leben dachte man sich aber als ein leeres, freudeloses Schattenleben, und die regsameren Geister suchten meistens die Unsterblichkeit mehr im Ruhme bei der Nachwelt. Indess die Vorstellung, dass die Todten noch eine Theilnahme hegen für die Geschicke der Lebenden, und dass Sünde und Verbrechen im jenseitigen Leben bestraft werden, verfehlte doch nicht ihre wohlthätigen Wirkungen auf das Volksleben. ~ Der Gottesdienst. 1. Opfer und Gebet. Die Opfer waren theils Speise-, theils Trankopfer und Rauchopfer. Menschenopfer waren wenigstens in der geschichtlichen Zeit selten. Unter den geopferten Thieren erscheinen beim Homer nur Hausthiere. Mit Binden und Kreuzen geschmückt, oft mit vergoldeten Hörnern wurde das Opferthier zum Altar geführt. Hier wurde zwischen die Hörner Opferschrot (ovxai beim Homer) gestreut, das Thier enthäutet und die Schenkelknochen, in die Fetthaut und die Eingeweide gehüllt, verbrannt. Das Uebrige wurde von den Theilnehmern des Opfers, die vorher durch die Besprengung mit Wasser geweiht waren, verzehrt. Bei den Opfern für die chthonischen Götter und bei allen Sühnopfern war der Genuss des Opferfleisches untersagt.

10. Das Alterthum - S. 273

1874 - Paderborn : Schöningh
— 273 — ergreifen (manus injectio) und sich seiner Person bemächtigen. Trat dann für ihn Keiner ein, der für ihn gut sagte, so wurde er binnen 60 Tagen dreimal auf dem Markte ausgestellt, und falls sich auch jetzt Niemand seiner annahm, dem Gläubiger Gewalt gegeben ihn zu tödten, oder ihn mit seinen Kindern in die Fremde zu verkaufen. Von den hartherzigen Gläubigern gedrückt weigerten sich die Plebejer, zu einem Kriege gegen die Sabiner ins Feld zu ziehen; bei der Truppenaushebung antworteten sie nicht beim Aufrufen der Namen (nomen abnuere, non respondere). In solcher Noth wählte der Senat auf den Rath des Appius Claudius einen Dictator, M. Valerius Dieser versprach den Plebejern Erleichterung, bewog sie die Waffen zu ergreifen und besiegte die Sabiner. Aber bei seiner Rückkehr forderte er vergebens vom Senate die Befreiung der Schuldknechte. Im Gegentheil liess der Senat, um einem Aufruhr vorzubeugen, einen Theil der Truppen unter den Waffen, angeblich um die Aequer zu bekriegen. Da erhoben die empörten Truppen offenen Aufruhr und zogen unter der An-fuhrung des L. Licinius ßellutus auf den heiligen Berg jenseits des Anio (erste secessio in montem sacrum). Die erschreckten Patricier sandten den beim Volke beliebten Menenius Agrippa als Vermittler m das Lager. Dieser wusste durch ein schönes Gleichniss den Zorn der Plebejer zu versöhnen. \der sie kehrten nicht eher nach Rom zurück, bis ihnen die Einsetzung einer besonderen Magistratur, der 5 tribuni p leb is zu ihrem Schutze zugestanden wurde, 493. Die Rechte der Tribunen, wie sie sich im Laufe der Zeit entwickelten*), waren: 1) Der Tribun war sacrosanctus. wer sich an ihm vergriff, war geächtet (sacer). 2) Sie hatten das Jus auxilii oder auxiliandi, indem sie jeden Plebejer gegen Gewalttätigkeiten der Consuln schützen konnten. Daher durften sie keinen ganzen Tag lang aus der Stadt abwesend sein und mussten ihr Haus Tag und Nacht offen halten. Mit diesem Rechte stand m Verbindung, dass sie römische Bürger ia selbst obrigkeitliche Personen, wenn sie einem Plebejer Gewalt anthaten^verhaften (Jus prensionis) und jeden Patricier, der auf die^kbf sngt Ch ertkten, Sigh die Eefugnisse der Tribuned die Plebs- S- Lange, Römische Alterthümer. I, S. 693. Stein, Weltgeschichte I. 18
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